TÜV-Beanstandungen

,,Gesetzes-Änderung"

Prüfpflicht für alle Heizöl- und Diesellagertanks

Behördliche Bußgeldandrohung bis € 50.000,-- wer seinen Tank nicht überprüfen lässt!

Wie man aus der Presse und den Informationen vom Landratsamt entnehmen kann, besteht jetzt eine Prüfpflicht für alle Heizöltanks. Laut § 23 der neuen VAwS sind nunmehr oberirdische Tankanlagen, sowie auch Kellertanks ab 10.001 Liter Fassungsvermögen alle 5 Jahre durch einen Sachverständigen überwachungspflichtig. Dies gilt auch für Erdtanks, unabhängig vom Fassungsvermögen.

 

Denken Sie daran, dass die Frist in Kürze abläuft.

Rufen Sie uns an, damit wir für Sie einen Termin mit dem Sachverständigen vereinbaren können.

Wir übernehmen selbstverständlich auch die TÜV-Vorbereitung Ihrer Heizöltankanlage (Kugel-, Erdtanks, etc.). Sollten Ihnen an Ihrer Tankanlage Mängel bekannt sein, empfehlen wir, diese vor der Prüfung beheben zu lassen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot zur Mängelbeseitigung.

Wer seine Tankanlage nicht überprüfen lässt, den kann diese Nachlässigkeit sehr teuer kommen. Der Grund: Wenn gesetzliche Vorschriften nicht eingehalten werden, geht unter Umständen der Gebäude- sowie der WHG-Versicherungsschutz verloren.